Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der
TCA Sports GmbH & Co. KG
für
GebrauchtKunstrasen24
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§ 1. Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote der
TCA Sports GmbH & Co. KG c/o Berkers
Neue Mainzer Str. 34,
60311 Frankfurt am Main
handelnd unter
GebrauchtKunstrasen24
(Websites: gebraucht-kunstrasen24.de / gebrauchtkunstrasen24.de),
nachfolgend „Verkäufer“ genannt.
1.2 Diese AGB gelten gegenüber
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB,
Unternehmern im Sinne des § 14 BGB,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts,
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen,
sowie Vereinen, insbesondere eingetragenen Vereinen (e. V.).
Maßgeblich ist die rechtliche Einordnung des jeweiligen Vertragspartners im konkreten Einzelfall.
Soweit Vereine im Rahmen ihrer satzungsgemäßen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Tätigkeit handeln, gelten für sie die Regelungen für Unternehmer entsprechend, soweit gesetzlich zulässig.
1.3
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.4
Individuelle Vereinbarungen, Angaben im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen schriftlichen Individualabrede gehen diesen AGB vor.
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§ 2. Präsentation der Waren, Angebotsanfrage und Vertragsschluss
2.1
Die Darstellung von Waren, Flächen, Bildern, Rollen, Farben, Qualitäten oder sonstigen Produktinformationen auf der Website, in Katalogen, in Inseraten, in sozialen Medien, in Exposés oder in sonstigen Unterlagen stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
2.2
Der Kunde kann auf Grundlage der dargestellten Waren ein individuelles Angebot anfordern. Angebote des Verkäufers erfolgen freibleibend und unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit, des Zwischenverkaufs, der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung sowie der technisch und logistisch möglichen Ausführung.
2.3
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde ein individuell übermitteltes Angebot des Verkäufers schriftlich, in Textform oder in sonst nachweisbarer Form annimmt und der Verkäufer diese Annahme bestätigt oder mit der Vertragsausführung beginnt. Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind das individuelle Angebot, die Auftragsbestätigung und diese AGB.
2.4
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Angebotserstellung und Vertragsausführung relevanten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen, insbesondere zu Maßen, Flächen, Verwendungszweck, Lieferadresse, Entladesituation, Ansprechpartnern, Zufahrtsverhältnissen und seiner Eigenschaft als Verbraucher, Unternehmer oder Verein.
2.5
Erfolgt der Vertragsschluss unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln mit Verbrauchern, gelten ergänzend die gesetzlichen Informationspflichten. Besteht wegen individueller Anfertigung kein Widerrufsrecht, ist hierauf vor Vertragsschluss gesondert hinzuweisen.
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§ 3. Einbeziehung dieser AGB
3.1
Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer den Kunden vor Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hinweist, dem Kunden die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und der Kunde mit ihrer Geltung einverstanden ist.
3.2
Der Verkäufer übersendet diese AGB regelmäßig gemeinsam mit dem Angebot als PDF oder verweist im Angebot klar und deutlich auf die beigefügten oder abrufbaren AGB. Der Kunde bestätigt mit der Annahme des Angebots zugleich, dass er die AGB erhalten, zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
3.3
Aus Beweisgründen empfiehlt der Verkäufer, dass die Angebotsannahme ausdrücklich folgenden Inhalt oder einen inhaltsgleichen Text enthält:
„Ich nehme das Angebot an, bestätige die Geltung der beigefügten AGB und nehme zur Kenntnis, dass bei individuell zugeschnittener oder angepasster Ware kein Widerrufsrecht besteht.“
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§ 4. Vertragsgegenstand, Beschaffenheit der Ware und Besonderheiten gebrauchter Ware
4.1
Vertragsgegenstand ist die Lieferung von Kunstrasen, insbesondere gebrauchtem Kunstrasen, B-Ware, Restposten, Teilflächen, zugeschnittenen Rollen, Zubehör sowie gegebenenfalls damit im Zusammenhang stehenden Nebenleistungen.
4.2
Beim angebotenen Kunstrasen kann es sich um gebrauchte Ware, demontierte Ware, A-Ware, B-Ware, C-Ware, Restposten, Ware mit produktions-, lager-, gebrauchs-, transport- oder ladungsbedingten Spuren und Beschädigungen oder um aus größeren Bahnen oder Flächen zugeschnittene Ware handeln.
4.3
Dem Kunden ist bekannt, dass gebrauchter Kunstrasen und A-Ware, B-Ware, C-Ware, sowie Restposten typischerweise insbesondere folgende Merkmale aufweisen können:
- Farbabweichungen,
- Schattierungen,
- Linienmarkierungen
- unterschiedliche Florhöhe,
- Druckstellen & Falten,
- Verschmutzungen,
- Abnutzungen,
- Reparaturstellen,
- Schnitte und Risse
- Maßtoleranzen,
- Naht- oder Klebereste,
- Be- und Entladungsschäden
- Transportschäden im geringfügigen üblichen Rahmen,
- Geruchs- oder Feuchtigkeitsabweichungen,
- Unterschiede in Alter, Vorbenutzung, Belastung und Oberflächenbild.
4.4
Solche für gebrauchte Ware, A-Ware, B-Ware, C-Ware, oder Restposten typischen und bei der geschuldeten Beschaffenheit zu erwartenden Eigenschaften stellen keinen Mangel dar, soweit sie den vereinbarten oder bei derartigen Waren üblichen Zustand nicht überschreiten. Gesetzliche Mängelrechte wegen darüber hinausgehender tatsächlicher Mängel bleiben unberührt.
4.5
Abbildungen, Muster, Fotos, Videos, Ausstellungsstücke, frühere Lieferungen oder Beispielrollen dienen der Veranschaulichung und stellen keine Garantie für eine identische Beschaffenheit der gelieferten Ware dar, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich zugesichert.
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§ 5. Individuelle Anfertigung, Zuschnitt und Flächenaufteilung
5.1
Der Verkäufer liefert regelmäßig keine standardisierte Neuware aus einem paketversandfähigen Sortiment, sondern individuell aus vorhandenen Beständen, Rollen und Flächen zusammengestellte und zugeschnittene Ware.
5.2
Der Zuschnitt erfolgt nach Kundenspezifikation. Kundenspezifikation kann insbesondere sein:
-die Mitteilung konkreter Maße,
-die Mitteilung einer gewünschten Gesamtfläche,
-die Auswahl bestimmter Standardlängen,
-die Bestätigung, dass die Aufteilung der Flächen und Rollenlängen unter Berücksichtigung von Verfügbarkeit, Gewicht, Typ, technisch-logistischer Umsetzbarkeit und Verschnittoptimierung durch den Verkäufer erfolgen darf.
5.3
Sofern der Kunde keine konkreten Einzelmaße vorgibt, erfolgt der Zuschnitt auf Grundlage der vom Kunden bestätigten Gesamtfläche sowie unter Berücksichtigung technisch und logistisch sinnvoller Längen und der Optimierung des Verschnitts. Dabei können die einzelnen Rollenlängen variieren; die Rollen müssen nicht gleich lang sein. Maßgeblich ist, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, die vereinbarte Gesamtfläche, nicht die Gleichheit einzelner Rollenmaße.
5.4 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die konkrete Aufteilung der bestellten Fläche auf einzelne Rollen, Bahnen oder Längen nach Verfügbarkeit und technischer Sinnhaftigkeit erfolgt. Dies gilt insbesondere bei schweren Rollen, unterschiedlichen Qualitäten, gebrauchten Flächen und logistischer Begrenzung durch Gewicht, Verlade- und Entladesituation.
5.5 Jede auf diese Weise zugeschnittene, zusammengestellte, angepasste oder bearbeitete Lieferung gilt als individuelle Anfertigung.
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§ 6. Widerrufsrecht und Ausschluss des Widerrufsrechts für Verbraucher
6.1
Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für Verbraucher.
6.2
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit nicht gesetzlich ein Ausschluss eingreift.
6.3
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung oder Auswahl eine individuelle Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Dies betrifft insbesondere individuell zugeschnittenen, flächenbezogen aufgeteilten, nach Kundenspezifikation zusammengestellten oder sonst bearbeiteten Kunstrasen.
6.4
Kein Widerrufsrecht besteht daher insbesondere bei:
- zugeschnittenen Rollen,
- auf Gesamtfläche oder Einzelmaß aufgeteilten Flächen,
- nach Kundenwunsch sortierten oder zusammengestellten Posten,
- nach Kundenvorgabe oder freigegebener Flächenlogik kommissionierter Ware,
- sonst individualisierter oder angepasster Ware.
6.5
Sofern ausnahmsweise keine Individualisierung, kein Zuschnitt und keine kundenspezifische Zusammenstellung erfolgt und daher im Einzelfall doch ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen sollte, gelten ergänzend die gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsregelungen in der jeweils gesondert erteilten Widerrufsbelehrung.
6.6
Der Verkäufer empfiehlt, den Ausschluss des Widerrufsrechts zusätzlich im individuellen Angebot und in der Auftragsannahme ausdrücklich zu bestätigen.
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§ 7. Preise, Preisstellung und Zahlungsbedingungen
7.1
Sämtliche Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
7.2
Gegenüber Unternehmern, Vereinen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und sonstigen nicht als Verbraucher handelnden Kunden verstehen sich Preise im Zweifel netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich Bruttopreise ausgewiesen sind.
7.3
Gegenüber Verbrauchern sind, soweit Preise konkret ausgewiesen werden, die gesetzlichen Anforderungen an die Preisangabe zu beachten; maßgeblich ist der im individuellen Angebot ausgewiesene Gesamtpreis. Für Nebenleistungen, Sondertransporte, Standzeiten, Zusatzverladungen, Hebezeuge, Inselzustellungen, Mautzuschläge, Auslandszuschläge oder Sonderanforderungen können gesonderte Kosten anfallen, sofern diese im Angebot, in einer Nachtragsvereinbarung oder nach tatsächlich entstehendem Aufwand berechnet werden.
7.4
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung per Vorkasse. Der Verkäufer ist berechtigt, die Bearbeitung, den Zuschnitt, die Kommissionierung, die Verladung und den Versand erst nach vollständigem Zahlungseingang vorzunehmen.
7.5
Maßgeblich ist der endgültige Zahlungseingang auf dem vom Verkäufer benannten Konto.
7.6 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
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§ 8. Eigentumsvorbehalt
8.1
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
8.2
Gegenüber Unternehmern, Vereinen und sonstigen nicht als Verbraucher handelnden Kunden gilt ergänzend ein verlängerter Eigentumsvorbehalt in dem Sinne, dass die Ware bis zur vollständigen Begleichung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung im Eigentum des Verkäufers verbleibt, soweit gesetzlich zulässig.
8.3
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.
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§ 9. Lieferung, Lieferfristen, Verfügbarkeit und Teillieferungen
9.1
Liefertermine und Lieferfristen sind grundsätzlich nur dann verbindlich, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich als verbindlicher Fixtermin zugesagt wurden.
9.2
Angaben zu Lieferzeiten stehen stets unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Selbstbelieferung, der tatsächlichen Verfügbarkeit der Ware, der Witterung, der Verkehrslage, der Verfügbarkeit geeigneter Speditionskapazitäten, Verladefenster, Zoll- und Grenzabfertigungen, behördlicher Maßnahmen sowie sonstiger Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers.
9.3
Der Verkäufer ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
9.4
Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Verkäufer, die Lieferung für die Dauer der Behinderung zu verschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit die Leistung noch nicht erbracht ist.
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§ 10. Versand per Spedition, Verladung und Entladung
10.1
Der Versand erfolgt aufgrund Größe, Gewicht, Beschaffenheit und logistischer Anforderungen der Ware regelmäßig per Spedition, Spezialtransport oder sonstigem geeignetem Frachtführer und nicht per Paketdienst.
10.2
Der Kunde ist verpflichtet, die technischen, räumlichen und personellen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Anlieferung und Entladung auf eigene Kosten sicherzustellen.
Dies umfasst insbesondere:
- eine geeignete Zufahrt für das Transportfahrzeug (z.B. 40t LKW) ,
- eine zulässige und sichere Anfahrtsmöglichkeit,
- einen tragfähigen Untergrund,
- ausreichend Platz zum Rangieren und Entladen,
- geeignetes Entladegerät, insbesondere Stapler, Radlader, Kran oder vergleichbare Technik, soweit dies aufgrund des Gewichts oder der Beschaffenheit der Ware erforderlich ist,
- fachkundiges Personal oder einen geeigneten Dritten zur Entladung.
10.3
Der Kunde hat den Verkäufer vor Vertragsschluss auf besondere Gegebenheiten am Lieferort hinzuweisen, insbesondere auf eingeschränkte Zufahrten, Gewichtsbegrenzungen, Geländeneigungen, Höhen- oder Breitenbegrenzungen, fehlende Hebetechnik, Zeitfenster oder sonstige Entladehindernisse.
10.4
Verzögerungen, Zusatzkosten, Fehlfahrten, Wartezeiten, Standzeiten, erneute Anfahrten oder sonstige Mehraufwendungen, die durch unzutreffende Angaben des Kunden oder fehlende Entladevoraussetzungen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
10.5
Die Entladung erfolgt grundsätzlich auf Risiko des Kunden. Schäden und Verspätungen, die während oder infolge der Entladung durch den Kunden, seine Mitarbeiter, Hilfspersonen oder beauftragte Dritte entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
10.6
Soweit der Verkäufer bei der Organisation der Lieferung lediglich Speditionsleistungen vermittelt oder koordiniert, berührt dies nicht die Mitwirkungspflichten des Kunden bei der Entladung.
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§ 11. Gefahrübergang
11.1
Gegenüber Unternehmern, Vereinen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und sonstigen nicht als Verbraucher handelnden Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an das Transportunternehmen, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über, sofern die Versendung auf Verlangen des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort erfolgt.
11.2
Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten empfangsberechtigten Dritten über, sofern nicht ausnahmsweise ein gesetzlich anerkannter Sonderfall vorliegt.
11.3
Schäden, die nach Gefahrübergang eintreten oder vom Kunden bzw. seinen Hilfspersonen bei Entladung, Transport auf dem Grundstück, Umlagerung, unsachgemäßer Lagerung oder Weiterverarbeitung verursacht werden, gehen nicht zu Lasten des Verkäufers.
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§ 12. Untersuchungs-, Prüf- und Rügepflichten
12.1
Der Kunde hat die Ware bei Anlieferung im Rahmen des Zumutbaren auf offensichtliche Transportschäden, Mengenabweichungen und äußerlich erkennbare grobe Abweichungen zu überprüfen.
12.2
Gegenüber Unternehmern, Vereinen und sonstigen nicht als Verbraucher handelnden Kunden sind offensichtliche Mängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Ablieferung, in Textform anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
12.3
Transportschäden sind nach Möglichkeit sofort beim Frachtführer zu dokumentieren und zusätzlich dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt eine zumutbare Dokumentation, kann dies im Rahmen der Beweiswürdigung zu Lasten des Kunden berücksichtigt werden.
12.4
Gesetzliche Rechte von Verbrauchern werden durch diese Regelung nicht ausgeschlossen; Verbraucher werden jedoch ebenfalls gebeten, erkennbare Schäden unverzüglich zu melden und zu dokumentieren.
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§13. Stornierung, Aufhebung des Vertrages und pauschalierter Schadensersatz
13.1
Mit Zugang der Annahme eines individuellen Angebots kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
13.2
Eine einseitige Stornierung des Kunden nach Vertragsschluss ist nur in den gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen oder mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers möglich.
13.3
Vor Beginn von Kommissionierung, Zuschnitt, Bearbeitung, Verladung oder Disposition kann der Verkäufer einer vom Kunden gewünschten Vertragsaufhebung aus Kulanz zustimmen. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Entschädigung für bereits angefallene Aufwendungen, Reservierungen, Verwaltungs- und Dispositionskosten sowie für entgangene Verwertungsmöglichkeiten zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
13.4
Nach Beginn der Kommissionierung, des Zuschnitts, der Bearbeitung, der individuellen Flächenaufteilung, der Verladungsvorbereitung, der verbindlichen Transportdisposition oder sonstiger auftragsbezogener Maßnahmen ist eine Stornierung grundsätzlich ausgeschlossen.
13.5
Verlangt der Kunde nach diesem Zeitpunkt gleichwohl die Vertragsaufhebung und stimmt der Verkäufer ausnahmsweise zu, bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Vergütung der bis dahin entstandenen und noch entstehenden Kosten sowie des aus der Individualisierung resultierenden wirtschaftlichen Nachteils unberührt.
13.6
Das Recht des Verbrauchers, sich auf zwingende gesetzliche Rechte zu berufen, bleibt unberührt. Besteht jedoch aufgrund individueller Anfertigung kein Widerrufsrecht, kann sich der Verbraucher nicht auf ein solches berufen.
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§ 14. Rücknahme, Rücksendung und Rücktransport
14.1
Eine Rücknahme individuell zugeschnittener, flächenbezogen aufgeteilter, nach Kundenspezifikation zusammengestellter, bearbeiteter oder sonst individualisierter Ware ist ausgeschlossen, soweit nicht ein gesetzlich zwingendes Rückabwicklungsrecht besteht.
14.2
Eine Rückgabe gebrauchter Ware, A-Ware, B-Ware, C-Ware oder Restposten erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde oder ein gesetzlicher Mangelanspruch berechtigt zur Rückabwicklung führt.
14.3
Erfolgt ausnahmsweise eine vom Verkäufer genehmigte Rücksendung oder Rücknahme, gilt ergänzend:
- der Rücktransport darf ausschließlich über eine vom Verkäufer beauftragte oder vorab schriftlich freigegebene Spedition erfolgen,
- dies dient der Sicherstellung einer für Gewicht, Größe und Beschaffenheit der Ware geeigneten Verladung und Transportsicherung,
- der Kunde hat die Ware transportgerecht, trocken, gesichert, ordnungsgemäß aufgerollt bzw. verpackt und in übernahmefähigem Zustand bereitzustellen,
- sämtliche Kosten des Rücktransports, der Verladung, eventueller Hebezeuge, Hilfsmittel, Zwischenlagerungen, Wartezeiten, Maut- und Auslandszuschläge und Entladung trägt der Kunde, soweit nicht zwingendes gesetzliches Recht etwas anderes vorgibt.
14.4
Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme der rücktransportierten Ware abzulehnen, wenn
- eine ungeeignete Spedition eingesetzt wurde,
- die Verladung oder Transportsicherung unsachgemäß erfolgt ist,
- die Ware durch Rücktransport, erneute Verladung, Feuchtigkeit, Schmutz, Knicke, Risse, Abrieb, Verschmutzung, falsches Aufrollen, Lagerung oder sonstige Handhabung beschädigt oder verschlechtert wurde,
- die Ware nicht der ursprünglich gelieferten Ware entspricht,
- oder sonst ein Zustand vorliegt, der eine ordnungsgemäße Verwertung unzumutbar macht.
14.5
Die Kosten des Rücktransports können von den ursprünglichen Hinsendekosten erheblich abweichen. Speditionspreise hängen insbesondere von Marktpreisen, Verfügbarkeit, Route, Maut, Gewicht, Größe, Auslastung, grenzüberschreitenden Anforderungen und dem tatsächlichen Transportaufwand ab. Der Kunde erkennt an, dass spätere Rücktransportkosten höher oder niedriger sein können als die ursprünglichen Lieferkosten.
14.6
Der Kunde haftet für jeden Wertverlust, der durch die Rücksendung, erneute Verladung, erneutes Aufrollen, Umlagerung, unsachgemäße Lagerung, Witterungseinflüsse oder sonstige Handhabung entsteht. Dem Kunden ist bekannt, dass schwere, gebrauchte und individuell zugeschnittene Ware durch zusätzliche Logistikvorgänge regelmäßig erheblich an Qualität und Wert verlieren kann.
14.7
Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt. Diese Klausel gilt nicht dazu, berechtigte gesetzliche Gewährleistungsrechte auszuschließen, sondern regelt insbesondere Fälle freiwilliger oder aus Kulanz erfolgender Rücknahmen.
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§ 15. Mengen, Maße, Toleranzen und Verschnitt
15.1
Bei gebrauchtem, zugeschnittenem oder aus vorhandenen Beständen zusammengestelltem Kunstrasen sind branchenübliche und sachlich bedingte Toleranzen bei Maßen, Längen, Breiten, Flächen, Gewicht und Zuschnitt technisch nicht immer vermeidbar.
15.2
Geringfügige und für den Vertragszweck unerhebliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie unter Berücksichtigung der Art der Ware und des vereinbarten Liefergegenstands üblich oder zumutbar sind.
15.3
Maßgeblich ist grundsätzlich die im Angebot vereinbarte Gesamtfläche. Sind Einzelmaße oder eine bestimmte Rollenaufteilung nicht ausdrücklich als verbindlich fix vereinbart, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte identische Rollenlänge oder eine bestimmte identische Aufteilung.
15.4
Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss, insbesondere bezüglich Fläche, Rollenaufteilung, Lieferort, Liefertermin, Entladeart oder Qualitätswunsch, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Der Verkäufer kann hierfür zusätzliche Kosten berechnen oder die Änderung ablehnen.
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§ 16. Gewährleistung
16.1
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen AGB nichts zulässigerweise Abweichendes geregelt ist.
16.2
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte uneingeschränkt, wobei die besonderen Eigenschaften gebrauchter Ware, A-Ware, B-Ware, C-Ware, Restposten und individuell zugeschnittener Ware bei der Bestimmung der Sollbeschaffenheit zu berücksichtigen sind.
16.3
Gegenüber Unternehmern, Vereinen und sonstigen nicht als Verbraucher handelnden Kunden beträgt die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Ware, soweit gesetzlich zulässig, ein Jahr ab Ablieferung. Für Schadensersatzansprüche, Ansprüche wegen Arglist, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei übernommenen Garantien gelten die gesetzlichen Fristen.
16.4
Ein Mangel liegt nicht vor bei Schäden oder Beeinträchtigungen, die nach Gefahrübergang entstanden sind, insbesondere durch
- unsachgemäße Entladung,
- fehlerhafte Lagerung,
- fehlerhafte Verlegung,
- ungeeigneten Untergrund,
- unsachgemäße Reinigung oder Nutzung,
- ungewöhnliche Belastung,
- Witterungseinflüsse nach Übergabe,
- Weiterbearbeitung oder Veränderung durch den Kunden oder Dritte.
16.5
Der Verkäufer ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Nacherfüllung berechtigt. Der Kunde hat dem Verkäufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben.
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§ 17. Haftung
17.1
Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
17.2
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
17.3
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleibt unberührt.
17.4
Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen.
17.5
Keine Haftung besteht insbesondere für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Entladung, Handhabung, Lagerung, Weiterverarbeitung, Verlegung oder Nutzung der Ware nach Gefahrübergang entstehen.
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§ 18. Vereine, institutionelle Kunden und Einordnung als Unternehmer
18.1
Vereine, Verbände, Stiftungen, Schulen, Kommunen, Behörden, sonstige Institutionen oder Organisationen handeln bei Beschaffungen für ihren organisatorischen, satzungsmäßigen, sportlichen, betrieblichen oder verwaltungsmäßigen Bedarf in der Regel nicht als Verbraucher, sondern im Rahmen einer unternehmerähnlichen oder institutionellen Tätigkeit.
18.2
Soweit solche Kunden nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handeln, finden die für Unternehmer vorgesehenen Regelungen dieser AGB Anwendung, insbesondere zu Gefahrübergang, Untersuchungs- und Rügepflichten, Verjährungsverkürzung im gesetzlich zulässigen Umfang und Gerichtsstand.
18.3
Der Kunde ist verpflichtet, seine rechtliche Stellung auf Nachfrage des Verkäufers offenzulegen. Verwendet der Kunde Vereinsbriefbogen, ein Vereinskonto, eine institutionelle E-Mail-Adresse oder bestellt er für Vereins-, Schul-, Verbands-, Platz-, Objekt- oder Projektzwecke, darf der Verkäufer grundsätzlich von einem nichtverbraucherbezogenen Geschäft ausgehen, sofern sich nicht aus den Umständen eindeutig etwas anderes ergibt.
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§ 19. Internationale Verträge und Auslandskunden
19.1
Diese AGB gelten auch für Verträge mit Kunden aus dem Ausland, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden kann.
19.2
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
19.3
Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
19.4
Der Kunde ist verpflichtet, alle für grenzüberschreitende Lieferungen erforderlichen Informationen, Dokumente, Registrierungen, Steuerangaben, Importvoraussetzungen und landesspezifischen Anforderungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Mehrkosten, Verzögerungen oder Schäden aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben des Kunden gehen zu dessen Lasten.
19.5
Soweit Ausfuhr-, Zoll-, Einfuhr-, Steuer- oder sonstige öffentlich-rechtliche Anforderungen die Lieferung, Rücknahme oder Rücksendung betreffen, trägt der Kunde die daraus entstehenden Mehrkosten, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
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§ 20. Gerichtsstand
20.1
Ist der Kunde Kaufmann, Unternehmer, Verein, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Verkäufers ( Gerichtsstand Frankfurt am Main), soweit gesetzlich zulässig.
20.2
Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten, insbesondere zugunsten von Verbrauchern, bleiben unberührt.
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§ 21. Schriftform, Textform und Kommunikation
21.1
Rechtserhebliche Erklärungen des Kunden, insbesondere Angebotsannahmen, Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Änderungswünsche und Rücksendeabsprachen, sollen in Textform erfolgen.
21.2
Der Verkäufer ist berechtigt, zur Vertragsabwicklung E-Mail, Messenger, elektronische Dokumente, PDF-Dateien und vergleichbare Kommunikationsmittel zu verwenden, soweit nichts anderes gesetzlich vorgeschrieben ist.
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§ 22. Salvatorische Klausel
22.1
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt, soweit vorhanden, die gesetzliche Regelung. Im Übrigen richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften.